X Care Garantieverlängerung

Garantieverlängerung


Planen Sie Ihre Zukunft auf zwei Rädern


Sorgenfrei fahren mit X-CARE+, der maßgeschneiderten Garantieverlängerung. Zusätzlich zu dem gesetzmäßigen Garantieanspruch von 24 Monaten haben Sie die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge über 50 cm³ Hubraum eine Garantieverlängerung für weitere 12 bzw. 24 Monate abzuschließen. Diese beinhaltet sowohl die Übernahme der Kosten für Pannenhilfe als auch für fehlerhafte oder beschädigte Teile.

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Sorgenfrei fahren mit X-CARE+, der maßgeschneiderten Garantieverlängerung. Zusätzlich zu dem gesetzmäßigen Garantieanspruch von 24 Monaten haben Sie die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge über 50 cm³ Hubraum eine Garantieverlängerung für weitere 12 bzw. 24 Monate abzuschließen. Diese beinhaltet sowohl die Übernahme der Kosten für Pannenhilfe als auch für fehlerhafte oder beschädigte Teile.

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Sorgenfrei fahren mit X-CARE+, der maßgeschneiderten Garantieverlängerung. Zusätzlich zu dem gesetzmäßigen Garantieanspruch von 24 Monaten haben Sie die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge über 50 cm³ Hubraum eine Garantieverlängerung für weitere 12 bzw. 24 Monate abzuschließen. Diese beinhaltet sowohl die Übernahme der Kosten für Pannenhilfe als auch für fehlerhafte oder beschädigte Teile.

ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Garantieverlängerung kann ausschließlich im 3. und 4. Jahr, ab dem Zeitpunkt der Übergabe an Sie, in Anspruch genommen werden.

Die Garantieverlängerung ist auf folgende maximale Gesamtlaufleistungen begrenzt: Im 3. Jahr bis maximal 50.000 Kilometer und im 4. Jahr bis maximal 60.000 Kilometer.

Wichtig: Die Leistungen im Rahmen der Garantieverlängerung decken ausschließlich Leistungen ab, die von autorisierten Vespa-Vertragshändlern durchgeführt worden sind.

ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Garantieverlängerung kann ausschließlich im 3. und 4. Jahr, ab dem Zeitpunkt der Übergabe an Sie, in Anspruch genommen werden.

Die Garantieverlängerung ist auf folgende maximale Gesamtlaufleistungen begrenzt: Im 3. Jahr bis maximal 50.000 Kilometer und im 4. Jahr bis maximal 60.000 Kilometer.

Wichtig: Die Leistungen im Rahmen der Garantieverlängerung decken ausschließlich Leistungen ab, die von autorisierten Vespa-Vertragshändlern durchgeführt worden sind.

ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Garantieverlängerung kann ausschließlich im 3. und 4. Jahr, ab dem Zeitpunkt der Übergabe an Sie, in Anspruch genommen werden.

Die Garantieverlängerung ist auf folgende maximale Gesamtlaufleistungen begrenzt: Im 3. Jahr bis maximal 50.000 Kilometer und im 4. Jahr bis maximal 60.000 Kilometer.

Wichtig: Die Leistungen im Rahmen der Garantieverlängerung decken ausschließlich Leistungen ab, die von autorisierten Vespa-Vertragshändlern durchgeführt worden sind.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

  • Die Garantieverlängerung kann vom Eigentümer beim Kauf des Fahrzeugs oder innerhalb des Zeitraums der Herstellergarantie von 24 Monaten abgeschlossen werden. Im zweiten Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass alle in der Bedienungs- und Wartungsanleitung definierten Service- und Wartungsintervalle bisher ordnungsgemäß erfolgt sind.
  • Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen nur von autorisierten Vespa-Vertragspartnern durchgeführt werden, da nur diese über alle notwendigen Informationen, das Wissen sowie die Werkzeuge verfügen, die den Vorgaben der Piaggio Group entsprechen.
  • Es ist ratsam, alle Servicedokumente – Rechnungen sowie Bestätigungen über Wartungs- und Servicearbeiten – aufzubewahren.
  • Die Einhaltung des Wartungsplans für alle Wartungsarbeiten obliegt dem Fahrzeugeigentümer.
  • Eine Garantieverlängerung kann ausschließlich für Fahrzeuge mit mehr als 50 cm³ Hubraum abgeschlossen werden.

VON DER GARANTIELEISTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND:

  • Öle und Verbrauchsmaterialien; Teile, die betriebsbedingtem Verschleiß und Abnutzung unterliegen, wie Brems- und Kupplungsbeläge; Dichtungen; Reifen, Batterien; Leuchtmittel; Sitzbänke; Schläuche und andere Gummiteile; Testkits /Servicekits; Bowdenzüge usw. Bitte beachten Sie, dass die Auflistung nicht vollständig ist und nur als Beispiel dient.

        Ferner sind Schäden ausgeschlossen, die entstanden sind: 

  • durch Witterungseinflüsse (Hagel, Sonne, Regen usw.) oder durch höhere Gewalt;
  • durch die Montage von nicht original Vespa -Zubehör und nicht original Vespa-Ersatzteilen;
  • durch Reparaturen und Wartungsarbeiten, die nicht fachgerecht oder von nicht autorisierten Betrieben durchgeführt wurden;
  • die durch Verwendung von Kraftstoffen und Schmiermitteln hervorgerufen wurden, die nicht den in der Wartungs- und Bedienungsanleitung vorgegebenen Spezifikationen entsprechen;
  • durch Überhitzung des Motors aufgrund falscher oder unzureichender Schmiermittel eingetreten sind;
  • durch Unfall oder Kollision entstanden sind;
  • die bei Wettbewerben jeder Art; im Rahmen öffentlicher Ausstellungen sowie bei Veranstaltungen oder Tests eingesetzt werden;
  • durch unsachgemäßen Umgang, mangelnde Pflege, mangelndes Wissen oder sonstige Umstände entstanden sind, die nicht in der Verantwortung des Herstellers liegen.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

  • Die Garantieverlängerung kann vom Eigentümer beim Kauf des Fahrzeugs oder innerhalb des Zeitraums der Herstellergarantie von 24 Monaten abgeschlossen werden. Im zweiten Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass alle in der Bedienungs- und Wartungsanleitung definierten Service- und Wartungsintervalle bisher ordnungsgemäß erfolgt sind.
  • Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen nur von autorisierten Vespa-Vertragspartnern durchgeführt werden, da nur diese über alle notwendigen Informationen, das Wissen sowie die Werkzeuge verfügen, die den Vorgaben der Piaggio Group entsprechen.
  • Es ist ratsam, alle Servicedokumente – Rechnungen sowie Bestätigungen über Wartungs- und Servicearbeiten – aufzubewahren.
  • Die Einhaltung des Wartungsplans für alle Wartungsarbeiten obliegt dem Fahrzeugeigentümer.
  • Eine Garantieverlängerung kann ausschließlich für Fahrzeuge mit mehr als 50 cm³ Hubraum abgeschlossen werden.

VON DER GARANTIELEISTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND:

  • Öle und Verbrauchsmaterialien; Teile, die betriebsbedingtem Verschleiß und Abnutzung unterliegen, wie Brems- und Kupplungsbeläge; Dichtungen; Reifen, Batterien; Leuchtmittel; Sitzbänke; Schläuche und andere Gummiteile; Testkits /Servicekits; Bowdenzüge usw. Bitte beachten Sie, dass die Auflistung nicht vollständig ist und nur als Beispiel dient.

        Ferner sind Schäden ausgeschlossen, die entstanden sind: 

  • durch Witterungseinflüsse (Hagel, Sonne, Regen usw.) oder durch höhere Gewalt;
  • durch die Montage von nicht original Vespa-Zubehör und nicht original Vespa-Ersatzteilen;
  • durch Reparaturen und Wartungsarbeiten, die nicht fachgerecht oder von nicht autorisierten Betrieben durchgeführt wurden;
  • die durch Verwendung von Kraftstoffen und Schmiermitteln hervorgerufen wurden, die nicht den in der Wartungs- und Bedienungsanleitung vorgegebenen Spezifikationen entsprechen;
  • durch Überhitzung des Motors aufgrund falscher oder unzureichender Schmiermittel eingetreten sind;
  • durch Unfall oder Kollision entstanden sind;
  • die bei Wettbewerben jeder Art; im Rahmen öffentlicher Ausstellungen sowie bei Veranstaltungen oder Tests eingesetzt werden;
  • durch unsachgemäßen Umgang, mangelnde Pflege, mangelndes Wissen oder sonstige Umstände entstanden sind, die nicht in der Verantwortung des Herstellers liegen.


ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

  • Die Garantieverlängerung kann vom Eigentümer beim Kauf des Fahrzeugs oder innerhalb des Zeitraums der Herstellergarantie von 24 Monaten abgeschlossen werden. Im zweiten Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass alle in der Bedienungs- und Wartungsanleitung definierten Service- und Wartungsintervalle bisher ordnungsgemäß erfolgt sind.
  • Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen nur von autorisierten Vespa-Vertragspartnern durchgeführt werden, da nur diese über alle notwendigen Informationen, das Wissen sowie die Werkzeuge verfügen, die den Vorgaben der Piaggio Group entsprechen.
  • Es ist ratsam, alle Servicedokumente – Rechnungen sowie Bestätigungen über Wartungs- und Servicearbeiten – aufzubewahren.
  • Die Einhaltung des Wartungsplans für alle Wartungsarbeiten obliegt dem Fahrzeugeigentümer.
  • Eine Garantieverlängerung kann ausschließlich für Fahrzeuge mit mehr als 50 cm³ Hubraum abgeschlossen werden.

VON DER GARANTIELEISTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND:

  • Öle und Verbrauchsmaterialien; Teile, die betriebsbedingtem Verschleiß und Abnutzung unterliegen, wie Brems- und Kupplungsbeläge; Dichtungen; Reifen, Batterien; Leuchtmittel; Sitzbänke; Schläuche und andere Gummiteile; Testkits /Servicekits; Bowdenzüge usw. Bitte beachten Sie, dass die Auflistung nicht vollständig ist und nur als Beispiel dient.

        Ferner sind Schäden ausgeschlossen, die entstanden sind: 

  • durch Witterungseinflüsse (Hagel, Sonne, Regen usw.) oder durch höhere Gewalt;
  • durch die Montage von nicht original Vespa-Zubehör und nicht original Vespa-Ersatzteilen;
  • durch Reparaturen und Wartungsarbeiten, die nicht fachgerecht oder von nicht autorisierten Betrieben durchgeführt wurden;
  • die durch Verwendung von Kraftstoffen und Schmiermitteln hervorgerufen wurden, die nicht den in der Wartungs- und Bedienungsanleitung vorgegebenen Spezifikationen entsprechen;
  • durch Überhitzung des Motors aufgrund falscher oder unzureichender Schmiermittel eingetreten sind;
  • durch Unfall oder Kollision entstanden sind;
  • die bei Wettbewerben jeder Art; im Rahmen öffentlicher Ausstellungen sowie bei Veranstaltungen oder Tests eingesetzt werden;
  • durch unsachgemäßen Umgang, mangelnde Pflege, mangelndes Wissen oder sonstige Umstände entstanden sind, die nicht in der Verantwortung des Herstellers liegen.

VON DER GARANTIELEISTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND:

  • Öle und Verbrauchsmaterialien; Teile, die betriebsbedingtem Verschleiß und Abnutzung unterliegen, wie Brems- und Kupplungsbeläge; Dichtungen; Reifen, Batterien; Leuchtmittel; Sitzbänke; Schläuche und andere Gummiteile; Testkits /Servicekits; Bowdenzüge usw. Bitte beachten Sie, dass die Auflistung nicht vollständig ist und nur als Beispiel dient.

        Ferner sind Schäden ausgeschlossen, die entstanden sind: 

  • durch Witterungseinflüsse (Hagel, Sonne, Regen usw.) oder durch höhere Gewalt;
  • durch die Montage von nicht Original Vespa Zubehör und nicht Original Vespa-Ersatzteilen;
  • durch Reparaturen und Wartungsarbeiten, die nicht fachgerecht oder von nicht autorisierten Betrieben durchgeführt wurden;
  • die durch Verwendung von Kraftstoffen und Schmiermitteln hervorgerufen wurden, die nicht den in der Wartungs- und Bedienungsanleitung vorgegebenen Spezifikationen entsprechen;
  • durch Überhitzung des Motors aufgrund falscher oder unzureichender Schmiermittel eingetreten sind;
  • durch Unfall oder Kollision entstanden sind;
  • die bei Wettbewerben jeder Art; im Rahmen öffentlicher Ausstellungen sowie bei Veranstaltungen oder Tests eingesetzt werden;
  • durch unsachgemäßen Umgang, mangelnde Pflege, mangelndes Wissen oder sonstige Umstände entstanden sind, die nicht in der Verantwortung des Herstellers liegen.

GÜLTIGKEIT DER GARANTIEVERLÄNGERUNG

Bitte beachten Sie, dass alle Ansprüche aus der Garantieverlängerung erlöschen, wenn:

  • die Garantieverlängerung nicht rechtzeitig aktiviert wurde;
  • die Fahrgestell- und / oder Motornummer geändert oder unkenntlich gemacht wurde;
  • das Fahrzeug die vertraglich vereinbarte maximale Gesamtaufleistung von 50.000 km im 3. Jahr bzw. 60.000 km im 4. Jahr überschritten hat.

Sollte eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt sein, erlischt der Anspruch auf Leistungen aus der Garantieverlängerung.

GÜLTIGKEIT DER GARANTIEVERLÄNGERUNG

Bitte beachten Sie, dass alle Ansprüche aus der Garantieverlängerung erlöschen, wenn:

  • die Garantieverlängerung nicht rechtzeitig aktiviert wurde;
  • die Fahrgestell- und / oder Motornummer geändert oder unkenntlich gemacht wurde;
  • das Fahrzeug die vertraglich vereinbarte maximale Gesamtaufleistung von 50.000 km im 3. Jahr bzw. 60.000 km im 4. Jahr überschritten hat.

Sollte eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt sein, erlischt der Anspruch auf Leistungen aus der Garantieverlängerung.

GÜLTIGKEIT DER GARANTIEVERLÄNGERUNG

Bitte beachten Sie, dass alle Ansprüche aus der Garantieverlängerung erlöschen, wenn:

  • die Garantieverlängerung nicht rechtzeitig aktiviert wurde;
  • die Fahrgestell- und / oder Motornummer geändert oder unkenntlich gemacht wurde;
  • das Fahrzeug die vertraglich vereinbarte maximale Gesamtaufleistung von 50.000 km im 3. Jahr bzw. 60.000 km im 4. Jahr überschritten hat.

Sollte eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt sein, erlischt der Anspruch auf Leistungen aus der Garantieverlängerung.

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